
Wofür Kirchensteuer?
Unter dieser Überschrift führt der Evangelische Kirchenkreis Paderborn eine Online-Umfrage zur Zukunft der evangelischen Kirche in der Region durch. Wofür sollen zukünftig Kirchensteuermittel eingesetzt werden und wie soll sich Kirche für die nächsten zehn Jahre aufstellen? Die Umfrage ist zu finden auf der Homepage des Kirchenkreises www.kirchenkreis-paderborn.de/umfrage. Sie läuft bis Dienstag, 14. Februar 2023. Die Ergebnisse sollen in die nächste Zukunftswerkstatt des Kirchenkreises am Samstag, 18. Februar, einfließen.
„Die Kirche muss mehr aus sich herausgehen. Deshalb machen wir diese Umfrage, um unsere Angebote zukünftig noch stärker an den Bedürfnissen und Wünschen der Menschen ausrichten zu können“, sagt Superintendent Volker Neuhoff und lädt alle Interessierten zur Teilnahme an der Umfrage ein.
Vor dem Hintergrund von Kirchenaustritten, geringer werdenden Ressourcen und sich verändernder gesellschaftlicher Voraussetzungen hat der Evangelische Kirchenkreis Paderborn einen Zukunftsprozess ins Leben gerufen. „Wir brauchen eine Vision für morgen. Wir möchten Kirche weiter, anders und neu denken“, betont Superintendent Neuhoff.
Internet:
www.kirchenkreis-paderborn.de/umfrage
Foto: EKP/Jan-Hendrik Noll
Da die Vereinigung viele verschiedene Veränderungen mit sich bringen wird und ein bewegendes Thema ist, hat das Presbyterium beschlossen hierzu eine Gemeindeversammlung einzuberufen. Hier soll ein Austausch innerhalb der Gemeinde und mit dem Presbyterium ermöglicht werden. Die Gemeindeversammlung wird am 5. Februar nach dem Gottesdienst circa um 10:00 stattfinden. Die gesamte Gemeinde ist dazu herzlich eingeladen.
Das Presbyterium macht sich Gedanken über die zukünftige Gestalt der Kirchengemeinde. Es denkt dabei einerseits über die Entwicklungen in der Gemeinde nach: so sieht es sorgenvoll auf die Zahl der Kirchenaustritte, die Folgen der Corona-Pandemie und die abnehmende Kirchenbindung ihrer Mitglieder.
Das Presbyterium arbeitet zugleich innerhalb des finanziellen, personellen und organisatorischen Rahmens, der ihr von Seiten der Landeskirche und des Kirchenkreises Paderborn vorgegeben ist. So sieht es nicht minder sorgenvoll auf die prognostizierten Einbrüche bei den Kirchensteuern, den Rückgang der Gemeindegliederzahlen und den Rückgang bei der Zahl der Pfarrpersonen.
Um die organisatorische Sicherheit der Kirchengemeinde zu gewährleisten, hat das Presbyterium erkannt, dass es in dieser Situation eine besonnene Reaktion geben muss. So sind zunächst Gespräche mit der Evangelischen Kirchengemeinde Büren-Fürstenberg geführt worden, wie eine Kooperation zwischen beiden Gemeinden Gestalt gewinnen kann. Ins Gespräch kamen zunächst die pfarramtlichen Dienste, die gegenseitige Vertretung und erste Ideen zu gemeinsam verantworteten Entscheidungen. Hinzu traten Begegnungen zwischen den Presbyterien, anfangs ohne die Pfarrpersonen, dann mit ihnen. Hier zeigte sich, dass der Wunsch nach Zusammenarbeit auch für die Gemeindearbeit gilt.
So hat das Presbyterium den nachfolgenden Beschluss gefasst: Das Presbyterium beschließt die bisherigen Kooperationsüberlegungen in einem Vereinigungsprozess mit der Kirchengemeinde Büren-Fürstenberg zu überführen und möglichst bis 2024 abzuschließen.
Die Diakonie Paderborn-Höxter und der evangelische Kirchenkreis Paderborn haben eine "Anlaufstelle Ukraine" ins Leben gerufen, in der ukrainische Geflüchtete beraten und geholfen werden soll (Anlaufstelle Ukraine - für geflüchtete Menschen aus der Ukraine / Інформаційний пункт Україна - для біженців з України).
Das folgende Video gibt einen Überblick über das Angebot:
Für alle Gottesdienste und sonstigen Veranstaltungen gelten in unserer Gemeinde keine Zugangsbeschränkungen. Auch die Begrenzung der Personenzahlen ist aufgehoben.
Das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske ist in den Innenräumen ist freiwillig.
Die Kirchengemeinde freut sich auf ihr Kommen.
Im November 2019 hat die Landessynode unserer westfälischen Landeskirche (das ist eines der Leitungsgremien unserer Kirche) einen weitreichenden Beschluss über die Feier des Heiligen Abendmahls in unseren Gottesdiensten gefasst.
Bisher galt ja für das Abendmahl folgende Regelung, die im Artikel 185 der Kirchenordnung festgelegt war:
(1) Die Zulassung zum Abendmahl kann denjenigen erteilt werden, die über das Sakrament hinreichend unterrichtet worden sind und vor der Gemeinde oder in einer entsprechenden Feier ein Bekenntnis des Glaubens abgelegt haben.
(2) Auf Beschluss des Presbyteriums können getaufte Kinder nach angemessener Vorbereitung vor der Konfirmation in dieser Kirchengemeinde am Abendmahl teilnehmen.
In der Praxis hieß das normalerweise: Mit der Konfirmation erhielt man die Berechtigung zum Abendmahl zu gehen. Manche Gemeinden haben das anders geregelt, aber das war die Grundlage.
Ab dem 1.1.2020 lautet der Artikel der Kirchenordnung nun:
Alle Getauften sind zum Abendmahl eingeladen.
Nachgelesen kann dieser Artikel der Kirchordnung auch online unter Kirchenrecht-Westfalen.
Das bedeutet, ab sofort dürfen alle getauften Menschen, ganz gleich, wie alt sie sind und welcher Konfession sie angehören, am Abendmahl teilnehmen.
Bitte wundern Sie sich nicht, wenn demnächst auch Kinder und Jugendliche beim Abendmahl dabei sind. In einer der nächsten Sitzungen wird das Presbytrium dann noch einmal ausführlich über unsere Abendmahlspraxis nachdenken müssen, ganz besonders über die Frage von Wein und Saft.